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Meine Nachbarschaft: Zum Brommenhof

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Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern

24.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7598 entstanden aus Vorlage: OF 1539/5 vom 18.09.2025 Betreff: Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern Vorgang: OM 4730/23 OBR 5; ST 402/24; V 1230/25 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Gleisanlage am 2023 abgerissenen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg, wie in der Stellungnahme vom 19.02.2024, ST 402, angekündigt, auf beiden Seiten der Gleisanlage absichern zu lassen. Begründung: Der Fußgängersteg über die Gleisanlage zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg ist im Herbst 2023, also vor zwei Jahren, abgerissen worden. Mit einem Neubau ist scheinbar in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Wie in der Stellungnahme ST 402 mitgeteilt, liegt kein konkreter Zeitplan für den Neubau vor. Ebenfalls wurde in dieser Stellungnahme mitgeteilt, dass der Magistrat eigenmächtig tätig wird, wenn keine Einigung mit der Deutschen Bahn bzgl. der Absicherung vorliegt. Da es immer wieder Gleisübertritte auch von Jugendlichen und Kindern an dieser Stelle gibt, muss diese vor Übertritten besser abgesichert werden. Der zurzeit vorhandene Holzlattenzaun ist zum Teil defekt und dient auch nur notdürftig als Hindernis. Daher ist es dringend erforderlich beide Seiten der Gleisanlage so abzusichern, dass kein Überqueren möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4730 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 402 Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1230

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7421 entstanden aus Vorlage: OF 1490/5 vom 28.07.2025 Betreff: Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass eine Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen vor der dortigen Lichtzeichenanlage installiert wird. Begründung: Die Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen ist dringend erforderlich. Fahrradfahrende, die von der Innenstadt aus kommend nach Sachsenhausen fahren und nach links auf das Deutschherrnufer abbiegen wollen oder nach kurzer Weiterfahrt auf der Walter-Kolb-Straße in die Elisabethenstraße abbiegen möchten, wollen sich vor der genannten Lichtzeichenanlage links einordnen. Ein Fahrradstreifen von der Innenstadt aus kommend wird rechts geführt. Um das Einordnen nach links zu ermöglichen, ist daher die Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in der Fahrtrichtung Sachsenhausen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter Süden

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7444 entstanden aus Vorlage: OF 1526/5 vom 03.09.2025 Betreff: Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Ortsbeirat 5 und die Bevölkerung im Frankfurter Süden, insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner betroffener Straßen, über die dem Ortsbeirat 5 im August angekündigten Bauaktivitäten in der Gerbermühlstraße, Seehofstraße, Siemensstraße und Willemerstraße bzgl. des Ausbaus des Fernwärmenetzes der Mainova AG im Einzelnen informiert und über konkrete Beeinträchtigungen des Verkehrs (insbesondere Straßensperrungen und Wegfall von Parkplätzen) rechtzeitig benachrichtigt werden. Begründung: Der Ortsbeirat 5 ist in den Sommerferien über die oben genannten Baumaßnahmen per E-Mail informiert worden. Dabei wurde mitgeteilt, dass mit einer Baudauer von rund neun Monaten gerechnet wird und der erste Bauabschnitt voraussichtlich Anfang September 2025 beginnt. Wann welche Baumaßnahmen mit Beeinträchtigungen des Verkehrs einhergehen, wurde dabei nicht konkret mitgeteilt. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 um Auskunft und Information für die Bevölkerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 5

Nachvollziehbaren Vergleich der Varianten A1 und A2 erstellen Vortrag des Magistrats vom 14.07.2025, M 111

05.09.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2025, OA 569 entstanden aus Vorlage: OF 1515/5 vom 18.08.2025 Betreff: Nachvollziehbaren Vergleich der Varianten A1 und A2 erstellen Vortrag des Magistrats vom 14.07.2025, M 111 Vorgang: OM 5610/24 OBR 5; ST 1807/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Variantenvergleich des Abschnitts A1 (Seite 2 in Anlage 1a der Magistratsvorlage) um die südliche Streckenführung A2 durch den Bärengarten, Strahlenberger Weg und Seehofstraße zu ergänzen und ggf. daraus abgeleitet eine andere Führung der Vorzugsvariante in Betracht zu ziehen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat in seiner Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610, auf die Vorteile der südlichen Streckenführung hingewiesen. Aus der Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807, hat der Ortsbeirat den Eindruck gewonnen, dass die Vorteile nicht bestritten werden, aber die südliche Variante für den Magistrat unbequem ist, insbesondere da die Planung im Abschnitt in der Seehofstraße insgesamt ungeklärt ist. Da ein Realisierungshorizont von zehn Jahren für die Radschnellverbindung in Aussicht gestellt wurde, erscheint die ungeklärte Situation in der Seehofstraße kein ausreichender Grund, um die Variante A2 zu verwerfen. Zur Realisierung der Variante A1 muss eine Fahrspur der Gerbermühlstraße stadteinwärts aufgegeben werden. Der Ortsbeirat befürchtet, dass es auf dieser hoch belasteten Straße zu Staus und dadurch zu mehr Verkehr in Oberrad kommt. In der Anlage 1a hat der Magistrat ein Schema aufgestellt, mit dem er die Varianten detailliert und an Hand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien bewertet. Auch der Abschnitt A2 wurde untersucht, allerdings erfolgt die Bewertung saldiert über den gesamten Abschnitt A. Dadurch schlagen z. B. die Parkplatzverluste in Offenbach negativ zu Buche. Die Variante 2 soll aber nur im Abschnitt zwischen Speckweg und Frankensteiner Platz umgesetzt werden. Der Ortsbeirat erwartet hierdurch die bessere Erschließungswirkung, z. B. durch die Nähe der S-Bahn-Station "Mühlberg", eine bessere Bewertung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.07.2025, M 111 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1355 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 569 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1355) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 111 = Ablehnung, NR 1355 und OA 569 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 111 = Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1355 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 569 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1355) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 111 = Enthaltung, NR 1355 und OA 569 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 111 = Annahme, NR 1355 = Ablehnung, OA 569 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 53 Beschluss: 1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1355 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 569 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1355) sowie AfD (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6628, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/Gerbermühlstraße

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7416 entstanden aus Vorlage: OF 1476/5 vom 18.08.2025 Betreff: Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, die Konfliktsituation von den aus nördlicher Richtung über die Osthafenbrücke kommenden, nach links in die Gerbermühlstraße einbiegenden Fahrzeugen und den die an der östlichen Seite die Gerbermühlstraße querenden Fußgängerinnen und Fußgänger, dahingehend zu entschärfen, sodass beide Lichtsignalanlagen (LSA) nicht gleichzeitig "grün" zeigen. Begründung: Die LSA der aus nördlicher Richtung über die Osthafenbrücke kommenden, nach links in die Gerbermühlstraße einbiegende Fahrzeuge und die LSA der diese Straße querenden Fußgängerinnen und Fußgänger zeigt zeitgleich "grün". Trotz gelben Blinklichtes konnte es wiederholt vor, dass die Fahrzeuge den Fußgängerinnen und Fußgängern die Vorfahrt nicht gewähren, sondern ihnen diese nehmen. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Daher ist zu prüfen und zu berichten, inwieweit diese Situation entschärft werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach

25.05.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2025, OF 1444/5 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass auf der Gerbermühlstraße zwischen den Ortseingangs- bzw. -ausgangsschildern und der Stadtgrenze zu Offenbach eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt und durchgesetzt wird. Begründung: Die Gerbermühlstraße ist im genannten Abschnitt durch ein dauerhaft hohes Verkehrsaufkommen und ein hohes Tempodurchschnittsniveau geprägt. Die derzeitige Regelung begünstigt eine schnelle Fahrweise, was das Unfallrisiko erhöht und die Verkehrssituation insgesamt belastet. Ein durchgehendes Tempolimit von 50 km/h bis zur Stadtgrenze zu Offenbach würde zur Verkehrsberuhigung beitragen, Konflikte zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden reduzieren und die Verkehrssicherheit verbessern. Besonders problematisch ist die zu kleine Mittelinsel an der Ampelanlage Gerbermühlstraße/Wehrstraße. Radfahrende, Kinder und Personen mit Kinderwagen müssen dort häufig in mehreren Etappen queren. Aufgrund der geringen Fläche der Mittelinsel stehen sie teilweise direkt auf der Fahrbahn - mit kaum Abstand zu vorbeifahrenden Autos, die dort oft mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Das stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Zudem verläuft der Radweg direkt an der Fahrbahn ohne ausreichenden Sicherheits-abstand, was das Risiko für Radfahrende deutlich erhöht. Hinzu kommt, dass viele Jugendliche auf dem Weg zu den Sportplätzen regelmäßig die Gerbermühlstraße nutzen. Eine Temporeduzierung würde die Sicherheit der Jugendlichen deutlich verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1444/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1444/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Verlegung Sportanlage Mainwasen: Erhalt des Standortes des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Überreste des Wasserhofes

24.01.2025 · Aktualisiert: 07.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6427 entstanden aus Vorlage: OF 1292/5 vom 06.01.2025 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: Erhalt des Standortes des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Überreste des Wasserhofes Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Verlegung der Sportanlage Mainwasen, die von den Vereinen SV 1894 Sachsenhausen e. V. und den VfL Germania 1894 e. V. genutzt wird, sicherzustellen, dass der Frankfurter Geflügelzuchtverein von 1867 e. V. und somit die Überreste des Wasserhofes erhalten bleiben. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen wird von der Deutschen Bahn AG für den Bau der neuen Deutschherrnbrücke benötigt werden. Es ist beabsichtigt, zwischen Deutschherrnufer und Kaiserleipromenade im Osten Oberrads eine neue Sportanlage zu bauen, auf die die auf der Sportanlage Mainwasen beheimateten Vereine SV 1894 Sachsenhausen e. V. und VfL Germania 1894 e. V. umziehen müssen. Direkt neben dem Gelände, auf das die beiden Sportvereine ziehen sollen, befinden sich der Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und die Überreste des Wasserhofes. Der Verbleib des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Erhalt der Überreste des Wasserhofes sind sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 587

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern

29.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6186 entstanden aus Vorlage: OF 1258/5 vom 10.11.2024 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Verlegung der Sportanlage Mainwasen, die von den Vereinen SV 1894 Sachsenhausen e. V. und den VfL Germania 1894 e. V. genutzt wird, den neuen, im Osten Oberrads an der Grenze zum Kaiserleigebiet geplanten Standort der Sportanlage besser an den ÖPNV anzubinden: 1. Buslinie 45: a) Führen der Buslinie 45 auch montags bis donnerstags über die Haltestelle Gerbermühle hinaus über die Haltestelle Amsterdamer Straße bis zur Haltestelle Offenbach Kaiserlei Westseite. b) Erhöhung des Taktes in der Zeit von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr von 30 Minuten auf 15 Minuten. 2. Neue Buslinie: Neueinrichtung einer Buslinie mit der Route OF Stadtgrenze - Buchrainplatz - Gerbermühle (Richtung OF) - Amsterdamer Straße - Gerbermühle (Richtung Frankfurt) - Rudererdorf - Osthafenbrücke - Ostbahnhof. 3. Straßenbahnlinie 15: Führen der Straßenbahnlinie 15 montags bis sonntags bis nach OF Stadtgrenze. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen wird von der Deutschen Bahn für den Bau der neuen Deutschherrnbrücke benötigt. Es ist beabsichtigt, zwischen Deutschherrnufer und Kaiserleipromenade im Osten Oberrads eine neue Sportanlage zu bauen, auf die die auf der Sportanlage Mainwasen beheimateten Vereine SV 1894 Sachsenhausen e. V. und VfL Germania 1894 e. V. umziehen müssen. Der neue Standort ist jedoch gerade aus Sachsenhausen, aber auch aus Oberrad nicht gut mit dem ÖPNV zu erreichen. Aus diesem Grund ist die Erreichbarkeit der zukünftigen Sportanlage mit dem ÖPNV angemessen und adäquat sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 518 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kindersichere Kreuzung am Deutschherrnufer/Wasserweg

08.11.2024 · Aktualisiert: 06.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6111 entstanden aus Vorlage: OF 1230/5 vom 15.10.2024 Betreff: Kindersichere Kreuzung am Deutschherrnufer/Wasserweg Vorgang: OM 3306/18 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die Grünphasen der Lichtzeichenanlagen für Fußgänger über das Deutschherrnufer auf Höhe der Liegenschaft Deutschherrnufer 34, über den Wasserweg auf Höhe der Liegenschaft Wasserweg 4 und unmittelbar vor der Flößerbrücke zu verlängern und das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) vor der AWO-Kita (Wasserweg 4) und am Deutschherrnufer vor Hausnummer 34 zu installieren. Begründung: Die Einmündung des Wasserwegs auf die Flößerbrücke und links Richtung Deutschherrnufer verführt zu schnellerem Fahren. Da sich an der Kreuzung eine Kita befindet, setzt sich der Ortsbeirat 5 seit Jahren dafür ein, dass die Kreuzung, insbesondere von Kindern, sicher überquert werden kann. So wurde die Installation eines Geländers vor der Kita, um Kleinkinder daran zu hindern, direkt auf die Straße zu laufen, umgesetzt (OM 3306). Die Grünphasen der Lichtzeichenanlagen an den dortigen Fußgängerüberwegen sind für Fußgänger zu kurz geschaltet. Linksabbieger (in die Straße Deutschherrnufer) tendieren zudem dazu, die Lichtzeichenanlage mitsamt Fußgängerüberweg zu übersehen. Daher sollten die Ampelschaltungen zu Gunsten der Fußgänger verändert und das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) angebracht werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3306 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten

13.09.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5936 entstanden aus Vorlage: OF 1185/5 vom 21.08.2024 Betreff: Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten Vorgang: OM 4241/19 OBR 5; ST 964/19 Der Magistrat wird nochmals gebeten, auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der scharfen Linkskurve, nach der direkt die Ampel an der Kreuzung der Straße Zum Laurenburger Hof kommt, eine Signalleuchte zu installieren, die auf die Ampel nach der Kurve hinweist. Die Signalleuchte soll bei Rot der Ampel nach der Kurve den Kraftverkehr warnen, langsam in die Kurve zu fahren. Begründung: Auf der Gerbermühlstraße ist direkt vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof eine scharfe Linkskurve. Steht die Ampel nach der Kurve auf Rot, hält der nachfolgende Kraftverkehr in der Regel direkt nach oder auch in dieser Kurve. Die 65 Meter zwischen Kurve und Ampel stehen daher oft zum Abbremsen nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, seine in der ST 964 zum Ausdruck gebrachte Haltung zu überdenken. Ein Lichtsignal, ähnlich wie auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts vor dem "Niederräder Kreisel" vor der scharfen Rechtskurve, würde helfen, den Kraftverkehr auf die nachfolgende Ampel aufmerksam zu machen. Quelle: google.de/maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4241 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 946 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umstellung der Fußgängerampel auf der Seehofstraße auf eine automatische Grünphase

21.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 1192/5 Betreff: Umstellung der Fußgängerampel auf der Seehofstraße auf eine automatische Grünphase Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fußgängerampel auf der Seehofstraße am Frankensteiner Platz so umzustellen, dass sie zeitgleich mit der Grünphase der Abbieger vom Deutschherrnufer in die Seehofstraße automatisch auf Grün schaltet. Begründung: Die Fußgängerampel auf der Seehofstraße am Frankensteiner Platz ist derzeit als Bettelampel konzipiert, d.h. sie schaltet nur auf Grün, wenn sie von Fußgängern angefordert wird. Dies führt zu verschiedenen Problemen. Zum einen ignorieren viele Fußgänger die Ampel komplett, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Zum anderen müssen Fußgänger, die die Ampel benutzen möchten, oft eine zusätzliche Ampelphase abwarten, obwohl sie sich bereits während der eigentlichen Grünphase an der Ampel befinden. Dies ist insbesondere für Eltern mit Kindern, äußerst ärgerlich und unpraktisch. Eine Umstellung der Ampel auf eine automatische Grünphase, die zeitgleich mit der Grünphase der Abbieger vom Deutschherrnufer in die Seehofstraße erfolgt, wie jetzt auch, wenn die Ampel gedrückt wird, wäre eine einfache und effektive Maßnahme, um die Sicherheit und den Komfort für Fußgänger zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1192/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Prüfung der Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche

18.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 1178/5 Betreff: Prüfung der Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, die Nutzung der Flurstücke 759/59 und 760/59 (siehe Flurkarte) im Bereich des Strahlenberger Wegs 85 (siehe Lageplan) zu prüfen und ggfls. Störungen abzustellen. Die Bauaufsicht ist anzuweisen, die Genehmigungslage über die genannten Flurstücke vollständig zu recherchieren und dem Umweltamt zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die genannten Flurstücke sind gemäß Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen, werden jedoch als Abstellflächen für Baumaterialien o.ä. des angrenzenden Wirtschaftsbetriebs genutzt. Leider liegen der Bauaufsicht keine genauen und abrufbaren Daten über die Genehmigungslage dieses Betriebs vor. Auf Grundstücken östlich der oben genannten Flurstücke möchten Pächter ihre Grünflächen naturnah umgestalten. Das kommt aber nur in Frage, wenn die störende Nutzung der angrenzenden Flurstücke abgestellt wird. Wegen des geringen Wertes der Flächen und der komplizierten Rechtsverhältnisse ist die privatrechtliche Durchsetzung der Beseitigung der Störung unwirtschaftlich. Es besteht jedoch ein hohes öffentliches Interesse, dass die Fehlnutzung beseitigt wird. Das Umweltamt hat bisher zugesagt, aus Kapazitätsgründen die Fehlnutzungen sämtlicher Flächen in seinem Zuständigkeitsbereich nur systematisch nach Prioritätensetzung abzuarbeiten. In dieser Situation wurde der Ortsbeirat angesprochen, sich für die Beseitigung der Fehlnutzung der oben genannten Flurstücke einzusetzen. Er hat daher beschlossen, sich im Rahmen eines Ortstermins unter Beteiligung der Bauaufsicht und des Umweltamtes ein Bild von der Lage zu machen. Leider hat die Bauaufsicht die Teilnahme an einem Ortstermin wegen fehlender Zuständigkeit abgelehnt. Der Ortsbeirat ist über die Absage irritiert. Er kann seine satzungsgemäße Aufgabe, die Beziehungen der Bürgerschaft zu den Organen der Stadt zu fördern (§ 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte) nur wahrnehmen, wenn die Organe der Stadt mit dem Ortsbeirat zusammenarbeiten. Mit der Ablehnung der Teilnahme der Bauaufsicht ist der Ortsbeirat auf seine Recherchelage zurückgeworfen. Er sieht jetzt nur noch die Möglichkeit, über einen Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Abhilfe zu bewirken. Lageplan Strahlenberger Weg. Quelle: openstreetmap.org Flurkarte Strahlenberger Weg. Quelle: planAS Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1178/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE, Linke und fraktionslos (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8)

07.06.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610 entstanden aus Vorlage: OF 1126/5 vom 21.05.2024 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) Im Zuge der Planungen zur Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) wurden inzwischen die Übergabepunkte zwischen den Kommunen und die Vorzugsvariante festgelegt. Der Ortsbeirat begrüßt, dass als Übergabepunkt zwischen Offenbach und Frankfurt die K 816 Frankfurter Straße/Offenbacher Landstraße festgestellt wurde. Der genaue Streckenverlauf auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt ist mit der Vorzugsvariante jedoch noch nicht festgelegt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Streckenverlauf zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke nicht auf der Gerbermühlstraße und dem Deutschherrnufer zu planen, sondern die Streckenführung Im Bärengarten, Strahlenberger Weg, Länderweg und Seehofstraße zu verfolgen. Begründung: Zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke gibt es schon eine Radverbindung direkt am Mainufer. Dort bestehende Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr sind unabhängig von der Planung der Radschnellverbindung durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Die erforderlichen Mindestbreiten und Sicherheitsabstände für die Radschnellverbindung auf der Gerbermühlstraße sind nur darstellbar, wenn die Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr auf eine Spur je Fahrtrichtung reduziert wird. Das erscheint wenig sinnvoll, wenn die B 43 zwischen Ignaz-Bubis-Brücke und Kaiserlei sonst vierspurig bleibt. Zudem wird die Beleuchtung nachts abgeschaltet. Die durchgängige Beleuchtung ist jedoch ein wichtiges Ausstattungsmerkmal der Direktverbindung. Die Straßen Im Bärengarten, Strahlenberger Weg und Länderweg sind wenig befahren, sodass die Radschnellverbindung dort konfliktarm geführt werden kann. Die Eisenbahnüberführung Seehofstraße wurde mit Millionenaufwand verbreitert und lässt nun die Errichtung einer ausreichend breiten Radverbindung zu. Dadurch hätten Teile der Sachsenhäuser und Oberräder Bevölkerung einen unmittelbaren Nutzen von der Radschnellverbindung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen

26.04.2024 · Aktualisiert: 24.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5466 entstanden aus Vorlage: OF 1100/5 vom 12.04.2024 Betreff: Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße die Errichtung einer Quartiersgarage in Form einer Tiefgarage miteinzubeziehen. Begründung: Die Umwidmung des öffentlichen Raums von Autostellplätzen in Gehwege, Radwege und Freizeitflächen macht es notwendig, in gewissem Umfang unterirdischen Ersatz zu schaffen. Das geht am besten in Zusammenhang mit ohnehin geplanten Bauvorhaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 462 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vier-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd

15.03.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5330 entstanden aus Vorlage: OF 1043/5 vom 08.02.2024 Betreff: Vier-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße die Errichtung einer Vier-Feld-Sporthalle, die auch von Vereinen genutzt werden kann, miteinzubeziehen. Begründung: Sachsenhäuser Sportvereine und Schulen fordern bereits seit geraumer Zeit eine (weitere) Turnhalle. Diverse Anträge, diese z. B. in den Neubau der Martin-Buber-Schule zu integrieren, wurden abgelehnt. Die Dreifelderhalle der IGS Süd soll zu gegebener Zeit einen Teil des bestehenden Bedarfs kompensieren. Ihr Bau verschiebt sich jedoch genauso wie die Auslagerung der IGS Süd für Jahre nach hinten. Die Sporthalle Süd wiederum ist baufällig. Dies erschwert den Schul- und Vereinssport in Sachsenhausen. Im Winter gibt es dort kaum Trainingsmöglichkeiten. Der finale Standort des Gymnasiums Süd - die Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße - sollte dafür Platz bieten. Grundsätzlich ist bisher die Errichtung einer Turnhalle erst für 2028 bzw. 2030 vorgesehen. Die Kinder benötigen von Beginn des Einzugs auf dem Gelände an eine dort vorhandene Turnhalle. Dem Bau der Turnhalle auf dem Gelände muss Priorität gegeben werden. Bevor die Turnhalle dort final errichtet werden kann, muss eine provisorische Lösung, beispielsweise in Form einer Traglufthalle, auf dem Schulgelände oder sich in der Nähe befindlichen Liegenschaften gewährleistet werden. Eine Verbringung der Schüler zum Sport in andere Stadtteile ist nicht zumutbar und würde in der Schüler- und Elternschaft die Akzeptanz für die schwierige Übergangsphase erheblich erschweren. Das gilt auch im Hinblick auf die wenigen Turnhallen in Sachsenhausen für die Sportvereine. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1164 Aktenzeichen: 40-33

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße

23.02.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5179 entstanden aus Vorlage: OF 1003/5 vom 25.01.2024 Betreff: Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass entlang der Straßenbahnschienen vor der Liegenschaft Seehofstraße 41 rechtzeitig vor dem Umzug des Gymnasiums Süd im Jahr 2025 Drängelgitter installiert werden. Weiterhin soll ein Fußgängerüberweg mit Fußgängerampel auf Höhe der Seehofstraße 41 installiert werden. Begründung: Das Gymnasium Süd soll im Sommer 2025 an den finalen Standort zwischen der Seehofstraße und der Gerbermühlstraße ziehen. An erster Stelle soll das Gebäude, in dem sich zuvor das Stadtschulamt befunden hat, bezogen werden. Gegenüber des Eingangs, in unmittelbarer Nähe des Gebäudes, befinden sich Straßenbahngleise. Auf der Seite des künftigen Schulstandorts sind diese mit Parkbuchten versehen, was die Stelle noch unsicherer macht. Selbst Erwachsene sind mit der Querung an dieser Stelle über die Straßenbahngleise und die zweispurige Seehofstraße überfordert. Im Spätherbst 2022 ist dort bereits ein Mitarbeiter der FES am frühen Morgen von einer Straßenbahn tödlich verletzt worden. Bei Kindern bleibt Schubsen und unüberlegtes Handeln nicht aus, weshalb die Installation von Drängelgittern angebracht ist. Weiterhin erscheint es notwendig, in der Nähe des Schuleingangs einen Fußgängerüberweg mit Ampelanlage zu installieren. Auch dieser sollte rechtzeitig vor Aufnahme des Schulbetriebs sondiert und umgesetzt werden. Da laut eigenen Aussagen der beteiligten Behörden die Umsetzung von verkehrssichernden Maßnahmen derzeit ziemlich langwierig ist, sollten diese bereits jetzt auf den Weg gebracht werden, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1477 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Auch bei Dunkelheit sicher unterwegs zu Fuß und per Rad zwischen FrankfurtSachsenhausen und Offenbach

23.02.2024 · Aktualisiert: 19.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.02.2024, OA 445 entstanden aus Vorlage: OF 1000/5 vom 29.01.2024 Betreff: Auch bei Dunkelheit sicher unterwegs zu Fuß und per Rad zwischen Frankfurt-Sachsenhausen und Offenbach Vorgang: OA 154/22 OBR 5; ST 1651/22 Zwischenbescheide des Magistrats vom 29.07.2024 und 03.12.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine verbesserte klima- und umweltfreundliche Nachtbeleuchtung des Rad- und Fußweges (südlicher Mainweg) zwischen Sachsenhausen (Deutschherrnufer/-brücke) und Offenbach (Hafen 2), insbesondere zur Entschärfung städtischer Angsträume, zu veranlassen. Etwaige bauliche Maßnahmen sollen im Einklang mit geltenden Biodiversitäts- und Naturschutzbestimmungen erfolgen, z. B. durch das Anbringen insektenfreundlicher Solarlampen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, seine Verweigerung der zeitnahen Verbesserung der Beleuchtungssituation des Rad- und Fußweges (südlicher Mainweg) zwischen Sachsenhausen (Deutschherrnufer/-brücke) und Offenbach (Hafen 2), wie in der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1651, mitgeteilt, zu überdenken. Die Umsetzung des FRM8 (Radschnellweg Frankfurt-Hanau), der Frankfurt und Offenbach abseits des Mains entlang der südmainischen Bahntrasse verbinden soll und zumindest die Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer langfristig verbessern könnte, wird noch weitere Jahre dauern. Laut einer im März 2023 veröffentlichten Machbarkeitsstudie des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain ist mit einer Fertigstellung erst in fünf bis acht Jahren zu rechnen, zudem ist eine Zustimmung der Stadtverordnetenversammlungen in Frankfurt, Offenbach, Mühlheim und Hanau zu den vorliegenden Plänen des FRM8 weiterhin ausstehend. Es besteht, unabhängig von den Planungen des FRM8, jedoch weiterhin unmittelbarer Handlungsbedarf direkt entlang des südlichen Mainufers (nicht nur für Radfahrerinnen und Radfahrer), da der sogenannte südliche Mainweg (vom Deutschherrnufer über die Gerbermühle und Schleuse Offenbach bis zum Offenbacher Hafen) bereits jetzt, und schon seit Jahren, von Radfahrerinnen und Radfahrern, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Joggerinnen und Joggern sehr stark frequentiert wird, wie ein neu installierter Verkehrszähler in Offenbach bereits zeigt. Im aktuellen Zustand stellt der Weg aufgrund zahlreicher, gänzlich unbeleuchteter und schlecht asphaltierter Abschnitte nicht nur eine Gefahr für die Sicherheit sämtlicher Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sondern ebenfalls einen beträchtlichen städtischen Angstraum für viele Bewohnerinnen und Bewohner dar, der das individuelle Sicherheitsgefühl zu Fuß und auf dem Rad auf dem Nachhauseweg oder beim Spazierengehen stark beeinträchtigt. Insbesondere die gegenseitige Rücksichtnahme aufgrund der gemeinsamen Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer stellt aufgrund der schmalen Breite des Weges bei Dunkelheit eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Ein Mindestmaß an Beleuchtung im Einklang mit den erforderlichen umwelt- und klimapolitischen Zielen und Richtlinien zur Erhaltung der Biodiversität entlang des Mainufers, z. B. durch das Anbringen insektenfreundlicher Solarlampen, erscheint somit verhältnismäßig. Eine nächtliche Beleuchtung des Weges kann darüber hinaus ein wirtschaftliches, kulturelles und politisches Zusammenwachsen der beiden Städte innerhalb der Metropolregion FrankfurtRheinMain in Form eines ganzheitlichen, regional gedachten Verkehrswegekonzeptes fördern, welches sich am Mobilitätsbedarf der lokalen Bevölkerung orientiert und die Attraktivität des Mainuferweges als Verbindung zwischen Frankfurt und Offenbach erhöht. Dies erscheint umso wichtiger, insofern durch die unterschiedlichen Tarifzonen zwischen Frankfurt und Offenbach eine Nutzung des ÖPNV für viele Bürgerinnen und Bürger eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.02.2022, OA 154 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1651 Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 109 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 28.02.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.04.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 445 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 09.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 445 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 445 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Fristverlängerung um 5 Wochen) Beschlussausfertigung(en): § 4616, 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.04.2024 § 5143, 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 09.09.2024 § 5645, 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.01.2025

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fragen zum Standort des Gymnasiums Süd

18.02.2024 · Aktualisiert: 27.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 1048/5 Betreff: Fragen zum Standort des Gymnasiums Süd Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft bezüglich des Gymnasiums Süd: 1. Ist der Endstandort des Gymnasium Süd weiterhin die Liegenschaft an der Seehofstraße/Gerbermühlstraße? 2. Ist der Umzug des Gymnasiums Süd in ein Provisorium am Endstandort Seehof-/Gerbermühlstrasse zum Schuljahr 2025/26 gewährleistet? a) Sofern ein Übergangsprovisorium am geplanten Endstandort nicht fertiggestellt werden kann, gibt es bereits einen Ausweichstandort für den erforderlichen Umzug zum Schuljahr 2025/26? b) Wo wird dieser Übergangsstandort sein? c) Kann dieser ohne weitere Umzüge bis zur Fertigstellung des Endstandorts genutzt werden? 3. Sind die erforderlichen Mittel zur Bereitstellung eines Interimsgebäudes für das Gymnasium Süd bereits bewilligt? a) Wenn nein - wann werden die Mittel für die Interimslösung dem Finanzausschuss zur Freigabe vorgelegt? b) Was muss konkret erfolgen, um die Mittelfreigabe zu erlangen? Begründung: Im Januar 2022 wurde die Gründung eines neuen Gymnasiums in Sachsenhausen bekannt gegeben. Zurzeit ist ein Umzug für das Jahr 2025/26 geplant. Die Verzögerung der Bautätigkeiten am vorgesehenen Endstandort und die daraus resultierenden Probleme führen zu Unsicherheiten bei den Schüler:innen, den Lehrer:innen und den Eltern. Deshalb bitte der Ortsbeirat den Magistrat, die oben stehenden Fragen schnellstens zu beantworten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 922 2024 Die Vorlage OF 1048/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Prüfung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen am Strahlenberger Weg 85

02.01.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 983/5 Betreff: Prüfung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen am Strahlenberger Weg 85 Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, die Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen am Strahlenberger Weg 85, 60599 Frankfurt am Main zu prüfen. Begründung: Der am Strahlenberger Weg 85 ansässige Bauhof liegt in der Schutzzone I des Landschaftsschutzgebietes "Grün-Gürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main". In dieser Zone sind eine naturnahe Entwicklung des Landschaftsbildes und die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts vorrangig. Der dort ansässige Bauhof nutzt darüber hinaus angrenzende Flurstücke als versiegelte und teilweise überdachte Abstellfläche. Diese Fläche ist jedoch als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Es ist daher zu prüfen, ob die aktuelle Nutzung den Vorgaben des Landschaftsschutzgebietes entspricht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 983/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 12 Der Ortsbeirat beschließt einvernehmlich, dass ein Ortstermin mit der unteren Naturschutzbehörde und der Bauaufsicht vereinbart werden soll. Beschluss: Die Vorlage OF 983/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 983/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 983/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 983/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 983/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse

24.11.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4730 entstanden aus Vorlage: OF 953/5 vom 23.10.2023 Betreff: Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse Der Magistrat wird gebeten, sich in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG für den Bau eines barrierefreien Fußgängerstegs als Ersatz für den kürzlich abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse einzusetzen. Begründung: In der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 2023 wurde der Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg abgerissen. Mitte September kommunizierte das ASE diesbezüglich: "Dauerhaft werden sich jene, die diesen Steg gerne genutzt haben, aber wohl nicht mit der dann fehlenden Verbindung abfinden müssen. Das ASE plant einen Ersatz. Dieser soll dann auch den heutigen Ansprüchen an die Barrierefreiheit genügen. Dafür gibt es allerdings noch keinen konkreten Zeitplan. Alternativ stehen in der Zwischenzeit natürlich die Unterführungen an der Seehofstraße und am Speckweg zur Verfügung." Würde dies so zeitnah erfüllt, wäre das wunderbar. Der Fußgängersteg wurde viel von Anwohnerinnen und Anwohnern, Spaziergängerinnen und Spaziergängern und vor allem von Pendlerinnen und Pendlern aus dem Umland, die mit der S-Bahn an der Haltestelle "Mühlberg" ankamen und im Gerbermühlviertel, zum Beispiel in der Oberfinanzdirektion, tätig sind, genutzt. Auch zur Sportanlage Mainwasen, die mit ihrer tollen Integrations- und Inklusionsarbeit v. a. für die Frankfurter Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung ist, bot der Fußgängersteg Zugang. Schon jetzt kommt es wieder zu lebensgefährlichen Gleisübertritten, was sicherlich auch damit zusammenhängt, dass im Bereich Länderweg/Haltestelle "Mühlberg"/Beginn des Strahlenberger Wegs nicht ersichtlich ist, dass die Brücke nicht mehr vorhanden ist. Weiterhin ist auch nicht erkennbar, dass die Gleise "nicht nur" von S-Bahnen befahren werden. Im Umkreis der Abrissarbeiten wurde geäußert, dass ein Neubau gar nicht durchführbar und somit auch gar nicht geplant sei. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen für den Fall einer Zugentgleisung gäbe es keinen Platz für den Brückenpfeiler. Oder man müsse den nördlichen Strahlenberger Weg der Brücke opfern. Zu Anfang des Ahornhains oder auf dem schmalen Grundstück westlich des Ahornhains ist jedoch Platz vorhanden. Optional könnte man die T-Kreuzung bei VW-Sachsenhausen für eine Unterführung sondieren. Das Resultat des Brückenabrisses wird bei Pendlerinnen und Pendlern genauso wie bei Anwohnerinnen und Anwohnern eine verstärkte Nutzung des Autos nach sich ziehen. Dies kann nicht die Zielsetzung der Stadt Frankfurt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 402 Antrag vom 07.06.2025, OF 1453/5 Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1230 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges

24.11.2023 · Aktualisiert: 08.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4735 entstanden aus Vorlage: OF 960/5 vom 23.10.2023 Betreff: Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten des nördlichen Teils des Strahlenberger Weges Bäume zu pflanzen und Bereiche zwischen den Straßenbäumen als Parkplätze zu kennzeichnen. Dabei sollen auch Ladezonen eingeplant werden. Begründung: Der nördliche Strahlenberger Weg verläuft zwischen der Bahntrasse und dem Mischgebiet Länderweg. Im Wohnbaualtbestand sind in den letzten Jahren zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern zugezogen, die den Weg zur Schule über den Strahlenberger Weg antreten. Der Fußgängersteg zur Gerbermühlstraße wurde Anfang Oktober 2023 demontiert. Ein Ersatz ist nach Kenntnis des Ortsbeirates 5 nicht geplant. Die Straße verleitet an verschiedenen Stellen zum Schnellfahren auch über 50 km/h. Dies wird v. a. von gewerblichen Fahrzeugen bis hin zum Schwerlaster gerne wahrgenommen. Dabei kommen diese v. a. Fahrradfahrern auf der Strecke, die auch über den Bärengarten als Radweg genutzt wird, gefährlich nahe. Die Strecke, die im Radfahrportal als Teil des Radnetzes ausgewiesen wird, wird genauso von Pendlern aus Oberrad und sogar aus Offenbach wie von zahlreichen Schulkindern befahren. Eine Reihe von Anträgen seitens des Ortsbeirats 5, dort Tempo 30, Bremsschwellen oder eine variable Einbahnstraßenregelung anzuordnen, wurden abgelehnt. Als letzte Ressource diente dafür eine Verkehrszählung. Auch das Argument, dass es sich doch gar nicht um einen Unfallschwerpunkt handele, wurde herangezogen. Weitere Anträge, den Bahndamm gegen Querungen durch einen Zaun auch auf der Seite des Strahlenberger Wegs zu sichern, das Parken gegenüber der Containerschulanlage neu zu regeln, wurden mit der Argumentation abgelehnt, dass die Deutschherrnbrücke ja grundsätzlich zu sanieren und dann eine Vollsperrung der Straße erforderlich sei. Informationsgemäß stehen die Sanierung bzw. Abriss und Neubau im Laufe der nächsten Jahre an. Die Fußgänger und Radfahrer und v. a. die Kinder, die diese Straße faktisch als Schulweg nutzen, benötigen jedoch schnell eine Lösung für mehr Sicherheit bei der Nutzung der Straße. In weiten Teilen des nördlichen Strahlenberger Wegs gilt absolutes Park- und Halteverbot von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Dies ist nicht zuträglich, da es sich ja um ein Mischgebiet handelt. Es wird dort den ganzen Tag geparkt, und das wirkt sich montags bis freitags circa zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr auch positiv entschleunigend aus, weil man sich eben ausweichen muss. Konkret könnte eine Ausstattung mit Baumschutzbügeln im nördlichen Strahlenberger Weg wie folgt aussehen: - zwei Parkplätze vor Strahlenberger Weg 6, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - zwei Parkplätze und Lieferzone vor Strahlenberger Weg 8 bis 10, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - ein Parkplatz links neben der Schreinerei Büsching, vor dem Wellblechschuppen der Schreinerei Büssing eine Schutzschwelle/Radstopper, dort wird regelmäßig der Gehweg zugeparkt. Keine Stadtbäume, dort ist bereits ein großer Baum; - zwei Parkplätze vor Strahlenberger Weg 16, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - drei bis vier Parkplätze vor Strahlenberger Weg 20 (Späth-Knoll), flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln plus Lieferzone; - drei Parkplätze vor Strahlenberger Weg 22 bis 24, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - Lieferzone vor Eingang Strahlenberger Weg 26; - drei Parkplätze zwischen Strahlenberger Weg 26 (Fiebig) und Strahlenberger Weg 26B (Anadol Autowäsche), flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - vier Parkplätze und Lieferzone zwischen Strahlenberger Weg 26A und 30 bzw. zwischen der Ausfahrt der 26A und der 30 bzw. vor dem Ahornhain, flankiert von Pflanzkästen oder Ähnlichem. Bäume auf dem Ahornhain sind bereits vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 396 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2001 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 885

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation an der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212

24.02.2023 · Aktualisiert: 06.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3624 entstanden aus Vorlage: OF 669/5 vom 30.01.2023 Betreff: Parksituation an der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212 Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212 weitere Parkplätze auf dem Gehweg zu markieren und das Parken auf dem Gehweg zu erlauben. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher sowohl des Kulturvereins Alte Seilerei als auch der Moschee in der Liegenschaft 212 beklagen, dass die Anzahl an in dem genannten Bereich ausgewiesenen Parkflächen nicht ausreicht, um dem Bedarf zu begegnen. Vor dem Hintergrund der Breite des Bürgersteiges von ca. 4,5 Metern auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße und der geringen Frequentierung desselben in dem genannten Bereich durch Passantinnen und Passanten, wird um eine bedarfsgerechte Markierung von Parkflächen gebeten. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1246 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART auf der Gerbermühlstraße (B 43) im Bereich der Sportanlage Mainwasen bis zur Kreuzung mit der Wehrstraße

24.02.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3620 entstanden aus Vorlage: OF 664/5 vom 30.01.2023 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART auf der Gerbermühlstraße (B 43) im Bereich der Sportanlage Mainwasen bis zur Kreuzung mit der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Landespolizei und/oder die städtische Verkehrspolizei ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät für mehrere Wochen in dem genannten Bereich aufstellt . Ferner soll eine verstärkte Bestreifung durch die Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner (KART) veranlasst werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagen sich über schnell fahrende Autos und rennartige Szenen auf der Gerbermühlstraße (B43) im genannten Bereich. Auch aufgrund der dortigen Radwege und der in dem Bereich befindlichen Sportanlagen mit entsprechendem Publikumsverkehr, vor allem Kinder und Jugendliche, ist eine Kontrolle des Zustandes und ggf. entgegenwirken angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1247 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fortsetzung der Lärmschutzwände an der Bahntrasse zugunsten der Pavillonanlage Länderweg und dem künftigen Standort des Gymnasiums Süd

24.02.2023 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3622 entstanden aus Vorlage: OF 667/5 vom 30.01.2023 Betreff: Fortsetzung der Lärmschutzwände an der Bahntrasse zugunsten der Pavillonanlage Länderweg und dem künftigen Standort des Gymnasiums Süd Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der DB Netz AG die Lärmschutzwand an der Bahntrasse, welche vom Südbahnhof Richtung Osten verläuft, zu verlängern, auf der nördlichen Seite der Trasse bis mindestens auf Höhe der Gerbermühlstraße 48 und auf der südlichen Seite bis mindestens auf Höhe des Strahlenberger Weges 6. Begründung: Die Containerschulanlage im Länderweg befindet sich in unmittelbarer Nähe zur genannten Bahntrasse. Derzeit ist in der Anlage die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode untergebracht. Bereits während der Auslagerung der Mühlbergschule an diesen Standort wurde wiederholt angemahnt, dass die Lage an der DB-Trasse dazu führe, dass man wegen der damit einhergehenden Lautstärke kaum bei offenem Fenster unterrichten könne. Gleiches galt für die Mitarbeiter der bis letztes Jahr in dem Bereich angesiedelten Behörden Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien, die ebenfalls massiv durch den Bahnlärm beeinträchtigt wurden. Dies ist nicht besonders verwunderlich. Ein Güterzug in 7,5 Metern Entfernung bringt eine Lärmbelastung von 96 dbA mit sich. Dies entspricht dem Lärm eines sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Presslufthammers. Die Pavillonanlage am Länderweg soll weiterhin als Auslagerungsstandort im Rahmen der fortschreitenden Sanierung von Schulen dienen. Dazu ist nach derzeitigem Informationsstand ein Austausch der vorhandenen Container durch Holzmodule geplant. Nach Auszug der Schule für Bekleidung und Mode soll planmäßig die IGS Süd dort temporär untergebracht werden. Weiterhin soll am ehemaligen Behördenstandort zwischen Seehofstraße und Gerbermühlstraße im kommenden Jahr das Gymnasium Süd einziehen. Beide Schulstandorte werden sich dann also direkt an der Bahntrasse befinden. Dann stellt sich selbstverständlich die berechtigte Frage, warum die Lärmschutzwand direkt vor den beiden Standorten aufhört. Der Lidl-Einzelhandelsmarkt verfügt über eine Lärmschutzwand, die Schulstandorte nicht. Der Bahnlärm gefährdet u. a. die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Falls die Bahn sich außer Stande sieht, auf eigene Kosten die Lärmschutzwände anzubringen, sollte eine kommunale Kostenträgerschaft erwogen werden. Im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner könnte weiterhin eine Fortsetzung der Lärmschutzwand mindestens auf der nördlichen Seite in Betracht gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1278 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 8 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 40-33

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen

25.11.2022 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3158 entstanden aus Vorlage: OF 570/5 vom 18.10.2022 Betreff: Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Sperrflächen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Beuthener Straße 12/Liegnitzer Straße Nr. 1/Sperrfläche; 2. Beuthener Straße 22 bis 24/Ziegelhüttenweg 2/vor dem Zebrastreifen; 3. Bruchstraße Nr. 21/23/25/28/hinter den Baumscheiben; 4. Danneckerstraße 11/16/Kreuzung Laubestraße 11/15; 5. Oppenheimer Straße 55/freie Fläche; 6. Ossietzkystraße Nr. 5/vor dem Zebrastreifen; 7. Ossietzkystraße Nr. 2/vor dem Zebrastreifen; 8. Passavantstraße Nr. 30/Kreuzung Thorwaldsenstraße Nr. 28/Sperrfläche; 9. Paul-Ehrlich-Straße Nr.24/Sperrfläche; 10. Schwanthalerstraße Nr. 15/17/19/21/23/25/27/31/33/hinter den Baumscheiben je ein Bügel; 11. Tucholskystraße Nr. 41/43/Sperrfläche; 12. Willemerstraße 17/19/vor dem Zebrastreifen; 13. Willemerstraße 23/25 und 27/29/hinter den Baumscheiben; 14. Ziegelhüttenweg Nr. 74/Sperrfläche; 15. Zum Apothekerhof Nr. 1 und Nr.2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 16. Zum Brommenhof Nr. 1/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 17. Zum Gipelhof Nr. 1 und Nr. 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 18. Zum Gottschalkhof 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 19. Zum Gottschalkhof 4/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase. Begründung: Es werden in Sachsenhausen Fahrradabstellflächen benötigt. Die diversen Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen sowie Zebrastreifen eignen sich hervorragend dafür und haben dann auch noch eine nützliche Funktion. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 843 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109

04.11.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3057 entstanden aus Vorlage: OF 588/5 vom 17.10.2022 Betreff: Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109 Der Magistrat wird gebeten, die zur Sportanlage Gerbermühle, Gerbermühlstraße 109, führende Lichtsignalanlage 1. freizuschneiden und 2. zusätzlich durch einen Blitzer abzusichern. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Lichtsignalanlage durch Pflanzen zugewachsen ist. Dies führt dazu, dass z.B. Kinder, die zum Sportplatz Gerbermühle wollen, die Lichtzeichen für Fußgänger nur schwer erkennen können. Weiter passieren Autofahrerinnen und Autofahrer die Lichtsignalanlage teilweise mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 478 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Linksabbiegen vom Deutschherrnufer in die Walter-Kolb-Straße

09.09.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2667 entstanden aus Vorlage: OF 501/5 vom 20.08.2022 Betreff: Linksabbiegen vom Deutschherrnufer in die Walter-Kolb-Straße Der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen vom Deutschherrnufer (aus Oberrad kommend) in die Walter-Kolb-Straße teilweise zu ermöglichen. Begründung: Autofahrer, die auf dem Deutschherrnufer (aus Oberrad kommend) fahren, haben keine Möglichkeit, zwischen Frankensteiner Platz und Dürerstraße direkt in die Walter-Kolb-Straße zu fahren. Einzige Möglichkeit ist die viel zu kleine Schulstraße. Die Schulstraße ist eine einspurige Einbahnstraße, in der oft Rückstaus bis an das Mainufer entstehen. In der Schulstraße befindet sich das Krankenhaus Sachsenhausen. Die Rettungskräfte haben bei Staus oft Probleme, in das Krankenhaus zu gelangen bzw. herauszukommen. Erschwerend kommt hinzu, dass links Autos parken. Das Deutschherrnufer ist auf der nördlichen Seite zweispurig. Es kann problemlos eine dritte Linksabbiegerspur eingerichtet werden. Die Autofahrer, die in das Sachsenhausener Parkhaus möchten, brauchen dann nicht mehr den Umweg über die Schulstraße fahren. Auch Lkws, die weiter in die Gartenstraße fahren, können dann direkt in die Walter-Kolb-Straße abbiegen. Die Linksabbiegerspur würde die Schulstraße wirklich entlasten. Foto: OpenstreetMap Deutschland Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 61 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reinigungsintervalle der FES im Bereich des Mühlbergs erhöhen

03.06.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2319 entstanden aus Vorlage: OF 462/5 vom 13.05.2022 Betreff: Reinigungsintervalle der FES im Bereich des Mühlbergs erhöhen Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der (FES) Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH dafür Sorge zu tragen, dass die Straßenzüge und Grünflächen rund um den Mühlberg (im Bereich zwischen den Straßen Am Mühlkanal und Strahlenberger Weg) häufiger und intensiver von wildem Müll befreit werden. Begründung: Ende März dieses Jahres fand eine von Bürgern initiierte Säuberungsaktion rund um die S-Bahn-Station "Mühlberg" und der provisorischen Containeranlage der Mühlbergschule statt. Insgesamt waren daran 16 engagierte Bürgerinnen und Bürger beteiligt, die innerhalb von knapp zwei Stunden einen wahren Müllberg zusammentrugen (siehe Foto). Teilnehmende berichteten, dass in diesem Bereich bereits im September 2021 von Schulklassen der Mühlbergschule eine ähnliche Müllsammelaktion durchgeführt wurde. Daher waren sie überrascht, nur wenige Monate später erneut eine so große Menge an wildem Müll, z. T. auch Sondermüll vorzufinden. Das mittlerweile unterschiedliche Initiativen vermehrt solche Sammelaktionen durchführen, ist begrüßenswert. Es muss jedoch Aufgabe der FES als Stadtreinigung sein, solche Missstände erst gar nicht aufkommen zu lassen. Im Sinne der Sauberkeit im öffentlichen Raum und damit auch des Umweltschutzes erscheint es daher geboten, dass die FES die Reinigungsintervalle in diesem offensichtlich stark vermüllten Bereich erhöht. Müllsammelaktion am 27.03.2022, Foto (c) Oliver Carsten Kimpel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2022, ST 1979 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Linksabbiegen vom Deutschherrnufer in die Walter-Kolb-Straße

10.03.2022 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2022, OF 395/5 Betreff: Linksabbiegen vom Deutschherrnufer in die Walter-Kolb-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Linksabbiegen vom Deutschherrnufer (aus Oberrad kommend) in die Walter-Kolb-Straße zu ermöglichen. Begründung: Autofahrer, die auf dem Deutschherrnufer (aus Oberrad kommend) fahren, haben keine Möglichkeit, zwischen Frankensteiner Platz und Dürerstraße direkt in die Walter-Kolb-Straße zu fahren. Die einzige Möglichkeit ist die viel zu kleine Schulstraße. Die Schulstraße ist eine einspurige Einbahnstraße, in der oft Rückstaus bis ans Mainufer entstehen. In der Schulstraße befindet sich das Krankenhaus Sachsenhausen. Die Rettungskräfte haben bei Rückstaus oft Probleme in das Krankenhaus zu gelangen bzw. heraus zu kommen. Erschwerend kommt hinzu, dass links Autos parken. Das Deutschherrnufer ist auf der nördlichen Seite zweispurig. Es kann problemlos eine Linksabbiegerspur eingerichtet werden. Das ist ein dringliches Anliegen von den Anwohnern und würde die Schulstraße entlasten. Photo: OpenstreetMap Deutschland Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Durchgehend beleuchtete Fuß- und Radwegverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach schaffen

18.02.2022 · Aktualisiert: 19.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2022, OA 154 entstanden aus Vorlage: OF 302/5 vom 03.01.2022 Betreff: Durchgehend beleuchtete Fuß- und Radwegverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach schaffen Vorgang: OA 597/02 OBR 5; ST 969/02; OM 3922/18 OBR 5; ST 304/19; OM 5597/20 OBR 5; ST 59/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zwischen Offenbach und Frankfurt im Bereich der Gerbermühlstraße zwischen Mainufer und Bahnlinie eine durchgehend beleuchtete Fußwegverbindung zu schaffen; 2. zwischen Offenbach und Frankfurt südlich des Mainufers eine durchgehend beleuchtete Radwegverbindung auf Fahrbahnen zu schaffen, die nicht vom Kraftfahrzeugverkehr genutzt werden dürfen. Begründung: Die Städte Offenbach und Frankfurt sind Haus an Haus zusammengewachsen. Zwischen den beiden Städten darf daher eine durchgehend beleuchtete Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr erwartet werden. Seit Jahrzehnten weist der Magistrat alle Überlegungen zurück, einen beleuchteten Weg durch das Landschaftsschutzgebiet des Mainwasens zu schaffen und verweist dabei jeweils in den Stellungnahmen vom 13.06.2002, ST 969, und vom 04.02.2019, ST 304, auf die beleuchtete Gerbermühlstraße. Leider wird dort das Licht nachts abgeschaltet. Auch die Aufforderung, zumindest davon Abstand zu nehmen, weist der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 15.01.2021, ST 59, zurück. Zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach gibt es somit zwischen Bahnlinie und Main keine durchgehend beleuchtete fußläufige Verbindung. Für den Radverkehr gibt es gar keine beleuchtete Verbindung auf eigenen Wegen, denn nur die Offenbacher Landstraße hat die ganze Nacht über Licht, verfügt aber in Oberrad nur lückenhaft über Radverkehrsanlagen. Diese lieblose Behandlung des Fuß- und Radverkehrs ist nicht länger hinnehmbar, zumal die Mitbenutzung der Verkehrswege des Kraftfahrzeugverkehrs wegen des hohen Gefährdungs- und Belästigungspotenzials unzumutbar ist. Besonders in den Nachtstunden fahren viele Kraftfahrzeuge wegen fehlenden Kontrollen und freien Fahrbahnen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Aus Sicht des Ortsbeirats ist eine Beleuchtung mit variabler Lichtstärke, die der Magistrat in der o. a. Stellungnahme vom 04.02.2019, ST 304, als "noch hinter den Erwartungen zurück" bleibend bewertete, weiterhin eine aussichtsreiche Lösungsmöglichkeit. Der Magistrat sollte alle Anstrengungen unternehmen, um hier zu Ergebnissen zu kommen. Der Ortsbeirat ist offen für andere Lösungen, wenn diese zügig umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.02.2002, OA 597 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2002, ST 969 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3922 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 304 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5597 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 59 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1651 Anregung vom 23.02.2024, OA 445 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 154 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 1406, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel für die T-Kreuzung zwischen dem Strahlenberger Weg und Im Bärengarten

18.02.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1704 entstanden aus Vorlage: OF 295/5 vom 29.12.2021 Betreff: Fahrradbügel für die T-Kreuzung zwischen dem Strahlenberger Weg und Im Bärengarten Der Magistrat wird gebeten, an der T-Kreuzung zwischen dem Strahlenberger Weg und Im Bärengarten auf der vorhandenen Sperrfläche mehrere Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Zahlreiche Anregungen des Ortsbeirates zielten bereits darauf ab, die T-Kreuzung zu sichern, da diese unübersichtlich ist. Letztendlich wurde dort eine Sperrfläche markiert. An Werktagen ist diese jedoch regelmäßig zugeparkt, wodurch die Sicht weiterhin eingeschränkt ist. Die Sperrfläche ist daher durch Fahrradbügel zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1433 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lücke im Linienbusnetz schließen: Süd-Ost-Verbindung schaffen!

21.01.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1517 entstanden aus Vorlage: OF 313/5 vom 05.01.2022 Betreff: Lücke im Linienbusnetz schließen: Süd-Ost-Verbindung schaffen! Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie M32 vom Ostbahnhof über die Osthafenbrücke zum Deutscherrnviertel und nach Oberrad (alternierende Fahrten) zu verlängern. Begründung: Bis heute fehlt eine direkte Verbindung des Frankfurter Südens in das Ostend. Besonders leiden darunter die Anwohner im Deutschherrnviertel direkt am Main, aber auch die Bewohner von Oberrad. Beide Viertel/Stadtteile sind trotz ihrer geografischen Nähe zum Frankfurter Osten unzureichend an die ÖPNV-Verbindungen dorthin angebunden. Diese erreichen sie nur auf komplizierten Umwegen. Die Lücke im Liniennetz beträgt nur 1.400 Meter, die es zu überbrücken gilt (https://www.fnp.de/frankfurt/stadt-beharrt-auf-luecke-im-linienbusnetz-91208372 .html). Vorläufige Abhilfe würde eine Verlängerung der Buslinie M32 bieten. Den Kosten dieser Maßnahme steht ein erheblicher Nutzen (gesteigerte Mobilität, Anreize für Umstieg auf den ÖPNV für betroffene Anwohner) gegenüber. Durch alternierende Fahrten der Buslinie M32 zum Deutschherrnufer und nach Oberrad könnten beide Lücken mit relativ einfachen Mitteln geschlossen werden. Quelle: FNP Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1138 Aktenzeichen: 92 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Containerschulanlage im Länderweg durch die Einrichtung einer „Bring- und Abholzone“

26.11.2021 · Aktualisiert: 08.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1191 entstanden aus Vorlage: OF 251/5 vom 09.11.2021 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Containerschulanlage im Länderweg durch die Einrichtung einer "Bring- und Abholzone" Der Magistrat wird gebeten, im Länderweg hinter der Barriere auf der Seite des Containergeländes eine markierte und geregelte Bring- und Abholzone (Kiss-and- ride-Zone) anzubringen. Die Bring- und Abholzone soll groß genug sein, um Platz für einen Schulbus (eingesetzt für Schwimmen, Turnhalle, Ausflüge) und Lieferverkehr der Schule zu bieten. Begründung: Die Containerschulanlage soll auch nach dem finalen Rückzug der Mühlbergschule an den Mühlberg weiterhin als Schulauslagerungsstandort dienen. Ihre Modernisierung durch Holzmodule ist geplant. Als nächste Schule soll die IGS Süd dorthin ausgelagert werden. Eine Verbesserung der Verkehrssituation ist dort also von langfristigem Nutzen. Vor der Containerschulanlage bildet sich an Schultagen morgens und auch zu den Abholzeiten ein großes Verkehrschaos. Der Bereich am Bahndamm gegenüber der Schule wird frühmorgens hauptsächlich von FES-Mitarbeitern zugeparkt, da sich der Wertstoffhof-Süd schräg gegenüber befindet. Diese bleiben dort bis zum (frühen) Nachmittag. "Elterntaxis" halten später in zweiter Reihe und lassen die Kinder häufig fahrbahnseitig aussteigen. Sie blockieren weiterhin den Gehweg, der u. a. für im Länderweg und im Strahlenberger Weg wohnhaften Kinder, die in andere Schulbezirke gelangen müssen, nutzbar sein sollte, wovon jedoch leider keine Rede ist. Durch die baldige Eröffnung des Residenzwohnhauses "Stayery" in unmittelbarer Nähe ist noch mit einer Intensivierung des Verkehrdrucks zu rechnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 750 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg

26.11.2021 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1179 entstanden aus Vorlage: OF 230/5 vom 09.11.2021 Betreff: Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg Der Magistrat wird gebeten zu sondieren, ob eine tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr zu Bring- und Abholzeiten an der Containerschule auf dem Länderweg und dem Strahlenberger Weg zwischen Seehofstraße und der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Ecke Im Bärengarten möglich ist. Begründung: Das Verkehrsaufkommen vor der Containerschulanlage muss reduziert werden. Besonders zu den Bring- und Abholzeiten kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Morgens soll der Verkehr über den südlichen Strahlenberger Weg geleitet werden. Ab der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Ecke Im Bärengarten können dann die Ziele im Länderweg und im Bärengarten erreicht werden. Zur Abholzeit am Mittag bzw. Nachmittag wiederum soll der Verkehr von der Seehofstraße Richtung Strahlenberger Weg und dann auswärts über den südlichen Strahlenberger Weg Richtung Offenbacher Landstraße geleitet werden. Der Verkehr aus dem Bärengarten muss dann ebenfalls den Weg über den südlichen Strahlenberger Weg zur Offenbacher Landstraße nehmen. Der Verkehr aus dem östlichen Länderweg fährt zu den entsprechenden Zeiten entweder über die Seehofstraße oder über den Strahlenberger Weg und die Offenbacher Landstraße. Der Fahrradverkehr ist von der Regelung auszunehmen. Diese Verkehrsführung entspricht dem Wunsch der Elternvertreter und der Schulleitung der Mühlbergschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 747 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 im Strahlenberger Weg und im Länderweg im Bereich der Containerschulanlage

10.11.2021 · Aktualisiert: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 233/5 Betreff: Tempo 30 im Strahlenberger Weg und im Länderweg im Bereich der Containerschulanlage Der Ortsbeirat bittet den Magistrat vom Beginn des Strahlenberger Wegs an ostwärts sowie im gesamten Länderweg Tempo 30 anzuordnen. Um den Flickenteppich zwischen Tempo 50 und Tempo 30 zu vermeiden, soll Tempo 30 entlang dem gesamten Strahlenberger Weg gelten. Bisher ist das nur im südlichen Strahlenberger Weg bis zur T-Kreuzung der Fall. Begründung: Der Bereich vor der Containerschulanlage - sei es im Länderweg und sei es im Strahlenberger Weg - wird trotz des hohen Verkehrsaufkommens in beiden Richtungen oft mit erhöhter Geschwindigkeit befahren. Dies gefährdet die Schulkinder, die in diesem Bereich zur Containerschulanlage und im Schulbezirk der Willemerschule unterwegs sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 233/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße Zum Gipelhof

10.09.2021 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 777 entstanden aus Vorlage: OF 145/5 vom 22.07.2021 Betreff: Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße Zum Gipelhof Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor den Einfahrten Zum Gipelhof 5 und Zum Gipelhof 7 deutlich zu schraffieren und auf das dort geltende Halte- und Parkverbot hinzuweisen. Begründung: In dem oben genannten Bereich halten und parken regelmäßig Fahrzeuge und verhindern so das Aus- und Einfahren in die Garagen. Durch das Hervorheben des Halte- und Parkverbots kann ein Zustellen des Gehwegs und der Garageneinfahrt verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 180 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Überflutung der Keller in Alt-Sachsenhausen durch Starkregen

13.08.2021 · Aktualisiert: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 136/5 Betreff: Überflutung der Keller in Alt-Sachsenhausen durch Starkregen Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Konzepte er zu ergreifen gedenkt, um die Überflutungen der Keller in Alt-Sachsenhausen bei Starkregen in Zukunft zu verhindern. Begründung: Am Donnerstag, den 03.06. und am Samstag, den 05.06.2021 war insbesondere Alt-Sachsenhausen von Starkregen besonders betroffen. Sämtliche Keller entlang der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse waren vollgelaufen. Dies hatte einen hohen Sachschaden zur Folge. Alt-Sachsenhausen war hier nicht zum ersten Mal bei Starkregenereignissen besonders betroffen. Die Anwohner und die Wirte der Lokalitäten in Alt-Sachsenhausen haben den Magistrat mehrfach angeschrieben und auf die Problematik hingewiesen. Eine Antwort haben sie leider nicht bekommen, obwohl dieses Thema in hohem Maße wichtig ist. Es besteht hier hoher Handlungsbedarf, da damit gerechnet werden muss, dass solche Starkregenereignisse zukünftig häufiger eintreten werden. Insoweit muss der Magistrat entsprechende Konzepte entwickeln, um eine Überflutung der Kellerräume zu vermeiden. Hierbei sind selbstverständlich entsprechende Experten einzubinden. Die Stadt Offenbach hat bspw. das Problem dadurch gelöst, dass sie einen Überlauf direkt zum Main geschaffen hat. Das Regenwasser ergießt sich vorliegend entlang der Paradiesgasse in Richtung Main. Der Straßendamm am Deutschherrnufer verhindert den Rückfluss in den Main. Der Rückstau in der Kanalisation und im Grundwasser drückt die Wassermengen in die Keller. Offensichtlich ist das Kanalsystem in der Paradiesgasse und in der Großen Rittergasse nicht in der Lage, derartige Wassermengen aufzunehmen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 160 2021 Die Vorlage OF 136/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Lärmemissionen von Livemusikveranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110

30.07.2021 · Aktualisiert: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2021, OF 152/5 Betreff: Lärmemissionen von Livemusikveranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110 Der Magistrat wird angefragt, ob ihm bekannt ist, dass im Lokal Nasa Kafana in der Gerbermühlstraße 110 mehrmals wöchentlich Live Musik-Veranstaltungen im Außenbereich bis in die frühen Morgenstunden stattfinden und ob zur Vermeidung von Lärmemissionen bereits Maßnahme ergriffen worden sind? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Strahlenberger Weg sowie aus dem nordwestlichen Oberrad beschweren sich über von Gästegegröhle begleitete Livemusik bis in die frühen Morgenstunden. Nur während der jeweiligen Lockdowns sei Ruhe eingekehrt. Selbst bei geschlossenem Fenster sei die Musik noch zu hören. An Schlaf bei geöffnetem Fenster sei kaum zu denken. Das Einschalten des Ordnungsamts und des achten Reviers erbrächten nach Besuch der jeweiligen Streife nur ca. 15 Minuten Ruhe, dann ginge es noch lauter weiter mit der Beschallung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 162 2021 Die Vorlage OF 152/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg

11.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 294 entstanden aus Vorlage: OF 8/5 vom 19.04.2021 Betreff: Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, eine separate Linksabbiegerspur von der Seehohofstraße in den Strahlenberger Weg einzurichten. Begründung: Die Seehofstraße ist ab dem Betriebshof der FES heute schon breit genug, dass Autofahrerinnen und Autofahrer sich schon von selbst links halten, um von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg abzubiegen. Da dies dem Straßenverlauf eine bessere Kennung verleihen würde, sollte dies eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1697 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ruhestörungen am oberen Fußgängerweg des Deutschherrnufers

07.05.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 109 entstanden aus Vorlage: OF 5/5 vom 21.04.2021 Betreff: Ruhestörungen am oberen Fußgängerweg des Deutschherrnufers Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es zu Ruhestörungen am oberen Fußgängerweg des Deutschherrnufers auf Höhe der Hausnummern 41 bis 50 durch Menschenansammlungen kommt und wenn ja, welche Maßnahmen dagegen seitens der Stadt unternommen worden sind, z. B. regelmäßige Kontrollen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es am oberen Fußgängerweg des Deutschherrnufers auf Höhe der Hausnummern 41 bis 50 zu Ruhestörungen durch Jugendliche kommt. Diese stören mit lauter Musik und Gegröle vornehmlich bei schönem Wetter vom frühen Abend bis in die späten Nachtstunden werktags sowie am Wochenende die dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1470 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fuß- und Radwegsicherung am Deutschherrnufer

22.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7176 entstanden aus Vorlage: OF 1841/5 vom 11.11.2020 Betreff: Fuß- und Radwegsicherung am Deutschherrnufer Der Magistrat wird gebeten , die Fuß- und Radwege am Deutschherrnufer parallel zum Laurenburger Hof besser abzusichern. Hierfür ist der Einsatz von Umlaufgittern zu prüfen. Begründung: Im dem hier genannten Bereich gibt es große und breite Flächen für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer. Neben dem Rad- und Fußweg am Tiefkai gibt es entlang des Deutschherrnufers weitere Wege, die Fußgängerinnen und Fußgängern und Radfahrerinnen und Radfahrern vorbehalten sind. In der Mitte des Bereichs befindet sich ein breiter gemeinsamer Fuß- und Radweg. Zur linken und rechte Seite befinden sich zwei Wege, die ausschließlich Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten sind. Häufig kommt es hier zu Konfliktsituationen, da diese beiden Wege ebenfalls von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt werden. Durch das Anbringen von Umlaufgittern könnte die Situation entschärft werden und Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer könnten dazu angehalten werden, nur die für sie vorgesehenen Verkehrsflächen zu nutzen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1180 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1180) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

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Tempo runter, eine sichere Gerbermühlstraße für alle!

12.08.2025

Die Gerbermühlstraße ist eine sehr stark und sehr schnell befahrene Straße. Viele Autos fahren hier deutlich schneller als 50 km/h, was die Straße für alle anderen ziemlich gefährlich macht. Ein durchgehendes Tempolimit von 50 km/h würde helfen, den Verkehr zu beruhigen. Auch das Risiko von Unfällen ist dann deutlich geringer. Das ist nachgewiesen. Gefährliche Situation an der Wehrstraße: Ein besonders kritischer Punkt ist die Ampel an der Kreuzung mit der Wehrstraße. Dort ist die Mittelinsel so klein, dass man mit Kinderwagen, Fahrrad oder als Familie oft keinen Platz findet – man steht dann teilweise auf der Straße. Gleichzeitig rasen Autos mit hohem Tempo und kaum Abstand vorbei. Das ist extrem gefährlich – besonders für Kinder oder ältere Menschen. Egal ob Familien die mit den den Kindern zum Main wollen oder Jugendliche die zum Sportplatz müssen. Diese Kreuzung wird von sehr vielen Menschen genutzt. Gerade deshalb sollte man hier für mehr Sicherheit sorgen. Radweg direkt an der Straße – ohne Schutz: Auch für Radfahrende ist die Situation angespannt. Der Radweg verläuft direkt neben der Fahrbahn, mit viel zu wenig Abstand zu den Autos. Das ist eine große Gefahr – vor allem für weniger geübte Radfahrende. Weniger Tempo = mehr Sicherheit und Lebensqualität Ein Tempolimit von 50 km/h würde: • das Unfallrisiko senken, • das Überqueren der Straße sicherer machen, • den Radverkehr weniger gefährlich gestalten, • sowie Kinder und Jugendliche besser schützen. Unsere Forderung Die aktuelle Situation ist nicht mehr tragbar. Es braucht ein klares Tempolimit von 50 km/h auf der gesamten Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach – für mehr Sicherheit, Rücksicht und ein besseres Miteinander im Straßenverkehr. Bitte unterstützt diese Petition – für eine sichere Gerbermühlstraße für alle!

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Gerbermühlstr.: Reduzierung des Tempolimits von 70 auf 50 km/h

02.06.2025

Ich schlage vor, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren. Als Autofahrer sehe ich keinen Grund, dort 70 km/h zu fahren, weil: 1) die gesamte Strecke nicht so lang ist und viele Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h oder weniger verbindet. Man wird dort definitiv langsamer fahren. 2) es gibt viele Ampeln. Um 70 km/h zu fahren, muss man sehr schnell beschleunigen und dann an der roten Ampel schnell anhalten. Als Radfahrer fühle ich mich unsicher, wenn ich neben Autos fahre, die 70 km/h fahren. Es gibt noch einen weiteren Grund, die Geschwindigkeit zu reduzieren: Zwischen dieser Straße und dem Main befindet sich ein Naturschutzgebiet. Weniger Lärm und CO2-Emissionen würden sich positiv auf diesen Bereich auswirken.

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Verkehrsspiegel anbringen

10.11.2021

Betrifft die Gerbermühlstraße (B43) aus Richtung Osthafenbrücke kommend in Richtung Sachsenhausen. Nach der Linkskurve befindet sich an der Einmündung "Zum Laurenburger Hof" eine Lichtzeichenanlage. Diese ist wegen des Bewuchses auf dem Grünstreifen erst sehr spät einsehbar, so dass es bei Rotzeichen und Fahrzeugrückstau zu gefährlichen Situationen kommmt. Hier sollte in der Kurve ein Spiegel angebracht werden. Alternativ nachhaltiger Rückschnitt des Grünstreifens oder gelbes Blinklicht vor der Kurve, wenn die benannte Ampel rot zeigt.

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Verkehrsspiegel anbringen

10.11.2021

Betrifft die Gerbermühlstraße (B43) aus Richtung Osthafenbrücke kommend in Richtung Sachsenhausen. Nach der Linkskurve befindet sich an der Einmündung "Zum Laurenburger Hof" eine Lichtzeichenanlage. Diese ist wegen des Bewuchses auf dem Grünstreifen erst sehr spät einsehbar, so dass es bei Rotzeichen und Fahrzeugrückstau zu gefährlichen Situationen kommmt. Hier sollte in der Kurve ein Spiegel angebracht werden. Alternativ nachhaltiger Rückschnitt des Grünstreifens oder gelbes Blinklicht vor der Kurve, wenn die benannte Ampel rot zeigt.

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Nachtruhe ab 22 Uhr an Weseler Werft

22.08.2021

Zahlreiche Veranstaltungen und Partypeople bereichern die Weseler Werft in den Sommermonaten. Da der Schall über den Main getragen wird, ist auch das Deutschherrnufer vom Lärm betroffen, also insgesamt mehrere hundert Wohnungen auf beiden Mainseiten. Abgesehen von genehmigten Veranstaltungen sollte der Magistrat im Interesse der arbeitenden Anwohner die Einhaltung des Lärmschutzes nach 22 Uhr kontrollieren und durchsetzen.

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Umzug und Neuentwicklung des tristen Ämter-Areals in Sachsenhausen

16.04.2021

In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.

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30 Zone & Blitzer - Zum Laurenburgerhof

11.08.2020

Auf der Str. Zum Laurenburger Hof gibt es 2 Kitas und einen Spielplatz. Die Strasse befindet sich in einem Wohngebiet aber es wird vorallem morgen oft verwendet um die Ampeln auf der Gerbermühlstraße umzugehen. Dadurch dass viele Kinder unterwegs sind, sollte die Geschwindigkeit auf 30 begrenzt werden, ggf auch einen Blitzer könnte installiert werden.

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30 Zone & Blitzer - Zum Laurenburgerhof

11.08.2020

Auf der Str. Zum Laurenburger Hof gibt es 2 Kitas und einen Spielplatz. Die Strasse befindet sich in einem Wohngebiet aber es wird vorallem morgen oft verwendet um die Ampeln auf der Gerbermühlstraße umzugehen. Dadurch dass viele Kinder unterwegs sind, sollte die Geschwindigkeit auf 30 begrenzt werden, ggf auch einen Blitzer könnte installiert werden.

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Geschwindigkeitsbegrenzung - Gerbermühlstraße

26.04.2017

Ich plädiere für eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Gerbermühlenstraße in Richtung Innenstadt ab der Querstraße "Zum Schlegelhof". Wir wohnen in der Querstraße "Zum Apothekerhof". Nachts kann man mittlerweile nicht mehr das Fenster offen lassen, da speziell bei wenig Verkehr, einige Autofahrer die Straße gefühlt als Rennstrecke nutzen. Aus diesem Grund würde ich eine Begrenzung bzw einen festen Blitzer begrüßen sodass dem Lärm etwas Einhalt geboten wird.

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Fußgängerampel an Ignatz-Bubis-Brücke

02.10.2014

Läuft man das Deutschherrnufer entlang, stellt man fest, dass es schwierig ist, die Straße der Ignatz-Bubis-Brücke zu überqueren, da hier im Gegensatz zu den anderen Brücken, eine Fußgängerampel fehlt.